Persönliche und familiäre Vorsorge ist unumgänglich.
Erbrechtliche Regelungen frühzeitig zu treffen, schafft
Rechtssicherheit für die Erben, gerade auch für einen
unvorhergesehenen Fall. Die junge Familie bedarf
ebenso der Absicherung wie der Unternehmensnachfolger.
Erbrecht und Vermögensnachfolge beinhaltet immer
mehr auch die Diskussion steuerlicher Gestaltungserfordernisse.
Hier genießen Sie zusätzlich Rechtssicherheit
durch die Einbeziehung der jeweils spezialisierten
Kollegen meiner Münchner Kanzlei www.fasp.de.
Aber auch die Berücksichtigung
von Pflichtteilsansprüchen, eine Umstruktuerierung
des Vermögens empfiehlt sich oft schon
zu Lebzeiten.
Ich unterstütze und berate Sie kompetent und mit Einfühlungsvermögen
in Ihre jeweilige familiäre Situation
insbesondere
vor dem Erbfall
nach dem Erbfall