Rechtsanwältin Elisabeth Baus
Rechtsanwältin Elisabeth Baus
Rechtsanwältin Elisabeth Baus · Alpspitzstr. 15a · 86926 Greifenberg · Tel. +49 8192 996847 · Fax +49 8192 8130 · rain-baus@t-online.de · ammersee-erbrecht-seniorenrecht.de

Impressum

Zweigstelle Greifenberg am Ammersee

Rechtsanwältin
Elisabeth Baus

Alpspitzstraße 15a
86926 Greifenberg

Telefon +49 8192 996847
Telefax +49 8192 8130

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ammersee-erbrecht-seniorenrecht.de

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© Die Satz Werkstatt, Andrea Felber, München

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FASP Finck Sigl & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB

FASP Finck Sigl & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater mbB

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80336 München

Telefon +49 89 652001
Telefax +49 89 652002

info@fasp.de
www.fasp.de

Gesetzliche Informationen

Elisabeth Baus Rechtsanwältin
Alpspitzstraße 15 a
86926 Greifenberg
Deutschland

Telefon +49 8192 99 68 47
Telefax +49 8192 8130
E-Mail rain-baus@t-online.de

Der Kanzleisitz der Rechtsanwältin sowie deren Zweigstelle und weitere Kontaktdaten sind dem Bundesweit Amtlichen Anwaltsverzeichnis zu entnehmen.

Es besteht keine Aufsichtsbehörde.
Die jeweils zuständige Kammer entnehmen Sie bitte den nachfolgenden berufsrechtlichen Hinweisen.

Geschäftszeiten
An den bayerischen Werktagen Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag bis 16 Uhr. Die Erreichbarkeit bezieht sich auf die Zweigstelle in Greifenberg.

Rechtsanwältin
Die Rechtsanwältin ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München, www.rak-m.de. Sie trägt die Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland. Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:


Sie können die Regelungen bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de abrufen oder bei uns erfragen.

Berufshaftpflichtversicherung
Die Rechtsanwältin ist mindestens in Höhe der gesetzlichen Pflichtversicherungssummen versichert. Sie können den Versicherer bei mir erfragen.

Ein Rechtsanwalt ist aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst auch Tätigkeiten im europäischen Ausland und genügt so ebenfalls mindestens den gesetzlichen Anforderungen.

Sollte ein darüber hinausgehender Versicherungsschutz erforderlich sein, so besteht zusätzlich die Möglichkeit der Absicherung über eine Exzedentendeckung.

Wesentliche Merkmale der Leistung
Die wesentlichen Merkmale der Leistung ergeben sich aus dem konkreten Mandat mit dem jeweiligen Berufsträger und dem vereinbarten Umfang. Die Leistung kann insbesondere eine rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Beratung oder die Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten und Dritten umfassen. Der Vertrag endet durch Erledigung oder Kündigung.

Preise und Zahlungsbedingungen
Leistungen der Rechtsanwältin sind kostenpflichtig. Dies umfasst auch den mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens sowie die Tätigkeit als Mediator. Die Preise richten sich nach Art und Umfang des Mandats.

Gesetzliche Gebühren
Ist keine abweichende Vergütung vereinbart, berechnen sich die Gebühren der Rechtsanwälte nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG). Das RVG bestimmt Gebühren für die jeweiligen Leistungen des Rechtsanwalts.

Die Gebühren berechnen sich grundsätzlich nach der Höhe des Gegenstandswerts. Etwas anderes gilt dann, wenn mit der Rechtsanwältin eine gesonderte Gebührenvereinbarung getroffen wurde oder Rahmengebühren anfallen.

In einer außergerichtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheit und im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz besteht für die obsiegende Partei kein Anspruch auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten.

Beratung, schriftliche Gutachten und Mediation
Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator gelten die Bestimmungen des § 34 RVG.

Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen ist, beschränken sich die Kosten bei Verbrauchern (§ 13 BGB) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen auf 249,90 Euro für ein erstes Beratungsgespräch und 321,30 Euro für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens. Die Preise beinhalten Auslagen und Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer beträgt 19 %.

Vergütungsvereinbarung
Für den Abschluss einer individuellen Vergütungsvereinbarung bedarf es einer gesonderten Vergütungsvereinbarung zwischen dem Mandanten und der Partnerschaft.

Vorschuss auf anwaltliche Vergütung
Die Rechtsanwältin kann vom Auftraggeber für die entstandenen und auch die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern, § 9 RVG. Sie kann den Vorschuss in Höhe der gesamten voraussichtlich anfallenden Gebühren berechnen und auch zu einem späteren Zeitpunkt anpassen.

Rechtsschutzversicherung
Das Mandatsverhältnis ist unabhängig von dem Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung. Die Deckungsanfrage durch die Rechtsanwältin bedarf eines gesonderten Auftrags des Mandanten.

Der Umfang einer Rechtsschutzversicherung richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Versicherte sind nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen der Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich verpflichtet, den Schadensfall vor Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zu melden und eine Deckungszusage einzuholen.

Prozesskosten- und Beratungshilfe
Weisen Sie mich bitte zwingend vor einer Mandatierung darauf hin, wenn Sie die finanziellen Mittel für meine Dienstleistung nicht aufbringen können.

Sie können auf Antrag bei Gericht Beratungshilfe erhalten, wenn Sie die erforderlichen Mittel nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können, Ihnen keine anderen Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme zuzumuten ist und die Inanspruchnahme der Beratungshilfe nicht mutwillig erscheint. Der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe muss spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit gestellt werden. Der Berater kann Antrag auf Aufhebung der Beratungshilfebewilligung stellen, wenn Sie aufgrund der Beratung oder Vertretung etwas erlangt haben. Die gesetzliche Vergütung kann verlangt werden, wenn die Beratungshilfe nicht bewilligt oder die Bewilligung nachträglich wieder aufgehoben wird.

Auf Antrag bei Gericht können Sie ferner Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe erhalten, wenn Sie zur Zahlung der Prozesskosten bzw. Verfahrenskosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten in der Lage sind, die Sache Aussicht auf Erfolg bietet und keine Mutwilligkeit vorliegt.

Steuerliche Anerkennung
Kosten in Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit können gegebenenfalls als berufsbedingte Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Auskünfte über die Anerkennung als Werbungskosten erteilen Steuerberater und Finanzämter.

Mandatsvertrag

Allgemeine Informationen zum Mandat
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43 a Abs. 4 BRAO). Ich prüfe daher vor der Annahme eines Mandates, ob ein Interessenkonflikt besteht. Senden Sie mir Unterlagen daher bitte nur auf Aufforderung.

Bis zum Zustandekommen eines Vertrags bin ich weder zur Prüfung etwaiger Fristen noch zur Einleitung weiterer Maßnahme verpflichtet. In dringenden, zeitkritischen Fällen weisen Sie mich bitte auf die Dringlichkeit hin.

Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, fragen Sie bitte nach, ob ich Ihre Anfrage tatsächlich erhalten haben.

Zustandekommen des Mandatsvertrags
Ein Vertrag kommt durch Mandatierung und meine Annahme (Mandatsbestätigung) zustande. Die bloße Übersendung von Unterlagen begründet daher ohne meine Annahme noch kein Mandatsverhältnis.

Vor Abschluss des Vertrages und Übernahme eines Mandates zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung gegenüber Dritten, Behörden und Gerichten ist eine Bestätigung des Mandats durch mich zwingend erforderlich; dies bestätige ich Ihnen in Textform. Im Falle eines mündlichen oder schriftlichen Rats oder einer Auskunft (Beratung) oder der Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens genügt zur Annahme das Erbringen der Leistung. Das bloße Übersenden eines Fragebogens für Mandanten stellt noch keine Mandatsbestätigung dar.

Vollmachten, Informationen und Unterlagen
Zur Legitimation gegenüber Dritten, Behörden und Gerichten benötige ich eine Vollmacht. Senden Sie mir diese nach Mandatierung schriftlich mit Ihrer Unterschrift bzw. im Falle juristischer Personen unterzeichnet durch die vertretungsbefugten Personen zu.

Bitte stellen Sie ferner sicher, dass ich alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig erhalten haben. Dies betrifft vor allem Informationen zu etwaigen Terminen und Fristen. Weisen Sie ,mich auf diese hin, soweit Ihnen diese bekannt sind.

Umfang der Tätigkeit
Ich bin zu einer Bearbeitung nur im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit verpflichtet. Rechtsmittel, einschließlich Widerruf, Klage, Berufung und Revision, legen ich nur mit einem hierauf lautenden Auftrag für Sie ein. Stellen Sie daher sicher, dass Sie mich rechtzeitig hiermit beauftragen.

Zusätzliche Informationen für Verbraucher
Als Verbraucher genießen Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht: Zur Widerrufsbelehrung.

Mit der Ausübung der Leistung bin ich erst ab Beginn des Mandatsvertrags und nach Ablauf der Widerrufsfrist verpflichtet. Bis zu diesem Zeitpunkt bin ich zur Prüfung etwaiger Fristen und weiteren Maßnahmen nicht verpflichtet. Das Versäumen von Fristen kann zu Rechtsnachteilen führen.

Sie können einem sofortigen Beginn der Dienstleistung zustimmen, auch wenn die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. In diesem Fall erlischt das Widerrufsrecht, wenn ich die Dienstleistung vollständig erbracht habe (§ 356 Abs. 4 BGB) und sie schulden Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, § 357 Abs. 8 BGB).

Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.

Anwendbares Recht
Recht der Bundesrepublik Deutschland

Anregungen und Beschwerden

Bei Anregungen und Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an mich. Meist kann das Missverständnis kurzfristig geklärt werden. Ich gebe Beschwerden an einen Kollegen oder eine Kollegin zur Prüfung weiter. Diese-r wird sich mit mir besprechen und versuchen eine Klärung herbeizuführen.

Für alle weiteren Beschwerden bestehen Schlichtungsstellen:


An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehme ich allerdings nicht teil.

Datenverarbeitung

Ich verarbeite personenbezogene Daten. Wie? Dazu lesen Sie bitte meine gesonderten Informationen zum Datenschutz.

Hinweis zu Vertraulichkeit und Empfang von E-Mails
Achten Sie darauf, dass nur Sie Zugriff auf meine E-Mails haben.

E-Mails sind nur dann sicher, wenn sie verschlüsselt sind. Solange Sie mir keine Verschlüsselung mitteilen oder nutzen, sende ich Ihnen E-Mails unverschlüsselt.

Inhalte meines Onlineangebots

Verantwortliche
Rechtsanwältin Elisabeth Baus
Kontaktdaten im Übrigen wie vorstehend.

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Allgemeine Veröffentlichungen auf meiner Webseite sind allgemein gehalten und ersetzen keine individuelle anwaltliche, steuerliche oder wirtschaftliche Beratung. Sie verfolgen ausschließlich den Zweck, einen verkürzten Überblick über die dargestellten Themen zu verschaffen und erheben keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit. Zur individuellen Prüfung rechtlicher Themen wenden Sie sich gerne an mich.

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Allein durch die Nutzung meines Onlineangebots und die elektronische Kontaktaufnahme entsteht kein Mandatsverhältnis.

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© 2021 Elisabeth Baus